- Gefreiter
- Ge|frei|ter [gə'frai̮tɐ], der Gefreite/ein Gefreiter; des/eines Gefreiten, die Gefreiten/zwei Gefreite:
Soldat des zweituntersten Dienstgrades:Gefreiter Meier vortreten!Zus.: Hauptgefreiter, Obergefreiter.
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Ge|frei|te(r) 〈m. 29〉 zweiter Dienstgrad bei den Mannschaften [→ frei; Lehnübersetzung von lat. exemptus „befreit (vom Schildwachstehen)“]* * *
Ge|frei|ter, der Gefreite/ein Gefreiter; des/eines Gefreiten, die Gefreiten/zwei Gefreite [urspr. = der vom Schildwachestehen befreite Soldat; nach lat. exemptus = ausgenommen (vom Schildwachestehen), zu veraltet freien = frei machen, mhd. vrīen, zu ↑ frei] (Militär):a) zweitniedrigster Mannschaftsdienstgrad (bei Heer, Luftwaffe u. Marine);b) Träger dieses Dienstgrades.* * *
Gefreiter[ursprünglich »der vom Schildwachestehen befreite Soldat«], militärischer Mannschaftsdienstgrad (Dienstgrad, Übersicht); ursprünglich in den Landsknechtsheeren des 16. Jahrhunderts erfahrene und zuverlässige Söldner (»gefreyte Knechte«), denen zum Teil besondere Aufgaben übertragen wurden und die deshalb von niederen Diensten befreit (»gefreyet«) waren. Im 18. Jahrhundert bildeten die Gefreiten als Rottenführer jeweils das erste Glied einer Kompanie. Der Dienstgrad Gefreiter blieb bis 1918 in Deutschland der einzige Mannschaftsdienstgrad, mit Ausnahme des Obergefreiten (seit 1859) bei der Artillerie. In der Reichswehr wurden, v. a. wegen der langen Verpflichtungszeiten der Soldaten, die Dienstgrade Obergefreiter und Stabsgefreiter eingeführt. In der Bundeswehr gibt es Gefreiter, Obergefreiter, Hauptgefreiter, Stabsgefreiter und Oberstabs-Gefreiter.
Universal-Lexikon. 2012.